Ab sofort kann der neue Urlaubskatalog 2022 in der Touristinfo abgeholt werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten findet man ihn im Durchgang zum Schlosshof.
Den aktuellen Veranstaltungskalender können sie hier öffnen: Veranstaltungskalender
Alle Mitarbeiter des Marktes Neukirchen b.Hl.Blut und der Tourist-Info wünschen gesegnete Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2022.
Das Veranstaltungsprogramm über die Feiertage und zum Jahreswechsel ist angefügt.
Viele Kinder haben sich Gedanken zum Advent und Weihnachten gemacht und uns ihre Kunstwerke vorbeigebracht, diese Bilder sind jetzt alle am Klangweg entlang in den Stationen ausgestellt.
Auch heuer wieder ziert ein wunderschöner Christbaum den Neukirchener Marktplatz. Diese winterlich weiß überzuckerte Pracht hat unser Bürgermeister Markus Müller mit seinem Handy eingefangen. Die Sonderausstellung "Im Lande des Christkinds" mit Adventskalendern kann nicht nur unter der Woche, sondern auch am Samstag und Sonntag in der Zeit von 10 bis 12 und 13 bis 16 Uhr besucht werden. Es gilt derzeit 2Gplus, d.h. Geimpfte/Genesene benötigen außerdem einen Test (kostenlose Schnelltests können unter Aufsicht des Personals der Tourist-Info/Wallfahrtsmuseum gemacht werden). Wer bereits eine Booster-Impfung erhalten hat, bei dem entfällt, 15 Tage nach der Impfung, die Testfpflicht.
Bitte beachten Sie die Corona-Regeln (nachstehend).
Öffnungszeiten: Di bis Fr 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr und Sa und So 10 bis 12 und 13 bis 16 Uhr.
Corona Hinweis
Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Wallfahrtsmuseum. Seit 23.11.2021 gelten hierfür folgende Regelungen.
2 Gplus-Regel
Besucherinnen und Besucher müssen vollen Impfschutz besitzen oder als genesen gelten und außerdem einen gültigen Schnelltest vorweisen.
Dafür benötigen wir einen gültigen Nachweis. Auch vor Ort, in der Tourist-Info, kann unter Aufsicht ein kostenloser Schnelltest durchgeführt werden.
Wer bereits ein Booster-Impfung erhalten hat, bei dem entfällt, 15 Tage nach der Impfung, die Testpflicht.
Die Nachweispflicht gilt ab dem Alter von 12 Jahren. Schulkinder (6-11 Jahre) dürfen bei Vorlage des Schülerausweises ins Museum.
FFP-2 Maskenpflicht
Im Museum ist das Tragen einer FFP-2-Maske verpflichtend. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit.
Bei Kindern/Jugendlichen zwischen dem 6. und 16. Geburtstag ist eine medizinische Maske (OP-Maske) ausreichend,
ab 16 Jahren ist eine FFP-2-Maske zu tragen. Zu Ihrer Sicherheit bitten wir einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und
die allgemeinen Hygienehinweise zu beachten.