Einbeziehungssatzung „Kollerweg“ im Ortsteil Rittsteig, Markt Neukirchen b. Hl. Blut.
Bekanntmachung Satzungsbeschluss, § 10 Abs. 3 BauGB.
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Einbeziehungssatzung „Kollerweg“ im Ortsteil Rittsteig, Markt Neukirchen b. Hl. Blut.
Bekanntmachung Satzungsbeschluss, § 10 Abs. 3 BauGB.
Einbeziehungssatzung „Tradtstraße“ in Neukirchen b. Hl. Blut.
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB.
Der Markt Neukirchen b.Hl.Blut stellt Ihnen als Ihr lokaler Wasserversorger zu jeder Tages- und Nachtzeit ausreichend Wasser aus den örtlichen Quellen sowie vom Zweckverband Fernwasserversorgung Bayerischer Wald zur Verfügung. Auch in diesem Teilbereich wollen wir die Digitalisierung weiter vorantreiben, so hat der Marktrat in seiner Sitzung vom April 2022 den Einsatz von elektronischen Wasserzählern der Firma Diehl Metering beschlossen. Das ermöglicht eine Fernablesung Ihrer Zählerstände – Ablesetermine und Zählerkarten gehören der Vergangenheit an. Ihren Zählerstand können Sie selbstverständlich auch weiterhin jederzeit ganz einfach auf dem Display einsehen.
Als Ersatz des vorhandenen Wasserzählers werden künftig nur noch digitale Funkzähler verbaut. Im kommenden Jahr 2023 wird in allen Objekten mit gemeindlichen Wasser- oder Abwasseranschluss der turnusgemäße Zählerwechsel in Neukirchen b.Hl.Blut durch uns durchgeführt. Die genauen Wechseltermine werden wir rechtzeitig bekannt gegeben.
Der Wasserzähler verfügt über eine präzise Ultraschall-Messtechnik, welche auch sehr niedrige und hohe Durchflussmengen registriert. Dabei werden Messungen des Vorwärts- und Rückwärtsvolumens mit Hilfe eines Ultraschallsignals durchgeführt. Dieses Signal wird an zwei Reflektoren und an die eingebauten Wandler gesendet. Die Zeit in Durchflussrichtung ist kürzer als die Zeit gegen die Durchflussrichtung. Aufgrund der Propotionalität zwischen Laufzeitdifferenz und Fließgeschwindigkeit und der Angabe des Messrohrquerschnitts ergibt sich das genaue Durchflussvolumen. Diese Messung findet fortlaufend statt und genaue Messwerte werden registriert.
Die verschlüsselten Daten des Zählers werden per Funksignal nach der datenschutzrechtlichen Empfehlung des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr übermittelt. Der Übertragung der Daten an das Endgerät des Wasserwarts kann per Formular schriftlich widersprochen werden, nicht aber dem Einbau des Wasserzählers. Entstehende Kosten für die manuelle Ablesung und dem Mehraufwand werden dann in Rechnung gestellt.
An die Gemeinde werden lediglich die Zählernummer, der Zählerstand und eventuelle Fehlermeldungen übermittelt. Die Daten werden dabei einzeln verschlüsselt und übermittelt. Ihre Daten sind also sicher.
Auch wegen des Funksignals müssen sich Verbraucher keine Sorgen machen: Die Maximalleistung liegt bei lediglich 7 Milliwatt (0,007 Watt). Zum Vergleich: Ein schnurloses Telefon arbeitet mit 250 Milliwatt, ein Babyphon mit ca. 10 Milliwatt.
Einbeziehungssatzung „Tradtstraße“ in Neukirchen b. Hl. Blut.
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.