bayerischer wald 

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Grundschule erstrahlt im neuen Glanz

Intensivierungsraum der SchuleKinder, Farben und moderne Technik – eine zeitgemäße Konstellation, in der sich die generalsanierte Grundschule termingerecht zum Beginn des neuen Schuljahres präsentiert. Nachdem die Räumlichkeiten des Altbaus vor gut einem Jahr komplett entkernt wurden, erstrahlt die Neukirchner Bildungseinrichtung nun in neuem Glanz. Zusammen mit Rektor Rainer Wöllisch und Architekt Ludwig Pongratz überzeugten sich die drei Bürgermeister Markus Müller, Hans Kerscher und Uli Neumeyer am ersten Schultag über die gelungene 2,4 Millionen Euro-Maßnahme. Ins Auge sticht ein tolles Farbkonzept, das sich an der Fassade und im Gebäude wiederholt.

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Trinkwasserqualität 2014

Beigefügt veröffentlichen wir die aktuellen Prüfberichte gem. Trinkwasserverordnung der Eigenversorgungsnetze im Bereich Rittsteig+Hanger sowie Neukirchen b.Hl.Blut.

Das Trinkwasser in den übrigen Ortsteilen (Mais, Atzlern, Vorderbuchberg, Jägershof, Hinterbuchberg usw.) wird von der WBW geliefert. Die Prüfberichte hierzu finden Sie unter www.waldwasser.eu >Wasserversorgung Bayerischer Wald >Trinkwasser-Parameter >Anlage Moos
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Anhänge:
Diese Datei herunterladen (TrinkwV2014-Ri.pdf)TrinkwV2014-Ri.pdf[Prüfbericht Rittsteig]707 KB
Diese Datei herunterladen (TrinkwV2014-Nk.pdf)TrinkwV2014-Nk.pdf[Prüfbericht Neukirchen b.Hl.Blut]711 KB

Abfuhrkalender für Müllabfuhr 2014

Der Abfuhrkalender 2014 wurde zu Jahresbeginn an alle Haushalte verteilt. Sollten Sie den Kalender nicht bekommen haben können Sie den aktuellen Plan hier nochmals herunterladen und selbst ausdrucken.
Anhänge:
Diese Datei herunterladen (Abfuhrplan 2014.pdf)Abfuhrplan 2014.pdf[Restmüll-, Bio- und Papiertonnenabfuhr]49 KB

Bürgermeister ist Ehrenbeamter ab 2014

Der Marktrat Neukirchen b.Hl.blut hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dass der bisher hauptamtliche Erste Bürgermeister ab der nächsten Wahlperiode, d. h. ab 01.05.2014 Ehrenbeamter wird.
Die notwendige Änderungssatzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrecht vom 08.05.2008 wurde zum 15.10.2013 erlassen.