Hinsichtlich der Erschließung des Gewerbegebietes wurde ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Niederschlagswasserbeseitigung im Gewerbegebiet "Hungerbühl II" -westlicher Teil- eingereicht. Die Antragsunterlagen werden öffentlich bekannt gemacht (siehe Anhang).
Die Unterlagen können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://www.landkreis-cham.de/service-beratung/geoinformationen/geoservices/auslegungen/markt-neukirchen-bhlblut/