bayerischer wald 

Standesamtliche Hochzeit im Bayerischen Wald

Das Standesamt Neukirchen b.Hl.Blut bietet mit seinem neuen Trausaal den richtigen Rahmen für Ihren individuell gestalteten Hochzeitstag.

Trausaal im Rathaus


Trausaal Neukirchen beim Heiligen BlutFür ein dazugehöriges Rahmenprogramm steht Ihnen die Neukirchner Gastronomie sowie die Touristinformation mit Auskünften gerne zur Verfügung.  

Verbinden Sie den "Schönsten Tag in Ihrem Leben" mit einem Aufenthalt oder Urlaub in unserem schönen Wallfahrtsort mit einer Fülle von Sehenswürdigkeiten, Freizeit- und Erholungsangeboten.

Reservieren Sie rechtzeitig Ihren Trauungstermin - am besten telefonisch oder per E-mail.


Wann kann ich in Neukirchen b.Hl.Blut heiraten?

Montag bis Freitag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitagnachmittag oder Samstag nach Vereinbarung

Welche Formalitäten sind zu erledigen ?

Zunächst ist eine Anmeldung der Eheschließung bei uns im Standesamt unbedingt erforderlich. Diese Anmeldung soll von beiden Verlobten gemeinsam und persönlich erfolgen. Die Anmeldung ist 6 Monate gültig. Sie kann daher frühestens 6 Monate vor Ihrem Eheschließungstermin erfolgen. In Ausnahmefällen, z.B. bei beruflicher Verhinderung kann einer der Verlobten mit einer Vollmacht die Eheschließung allein anmelden. Die Eheschließung selbst kann dann in jedem beliebigen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden.
Falls Sie nicht in Neukirchen b.Hl.Blut wohnhaft sind ist für die Anmeldung der Eheschließung Ihr Wohnortstandesamt zuständig.
Welche Unterlagen und Dokumente brauche ich ?
Nachstehend sind die Unterlagen aufgelistet, die Sie bei der Anmeldung der Eheschließung vorlegen müssen.

Sie sind deutsch, volljährig und waren noch nicht verheiratet ? Dann bringen Sie mit:
1. Gültigen Reisepass oder Personalausweis
2. Aufenthaltsbescheinigung für die Eheschließung. Diese erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes (entfällt bei Wohnsitz in Neukirchen b.Hl.Blut)
3. Neu ausgestellte (nicht älter als 6 Monate), beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht das Stammbuch der Eltern, auch keine Geburtsurkunde). Diese erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
Bei Geburt im Ausland ist eine Geburtsurkunde erforderlich, die entweder mehrsprachig als internationale Ausfertigung erstellt wird oder durch einen deutschen vereidigten Übersetzer nach ISO-Norm übersetzt werden muss. Beachten Sie hierbei bitte unbedingt auch die Regelungen bezüglich Apostille und Legalisation.

Wenn Sie bereits verheiratet waren ...
dann besorgen Sie sich bitte zusätzlich von dem Standesamt, bei dem Sie schon einmal geheiratet haben, eine beglaubigte Abschrift des nun als Heiratsregister fortgeführten Familienbuches. Und evtl. Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde.

Wenn Sie gemeinsame Kinder haben ...
dann bringen Sie zusätzlich eine Geburtsurkunde des Kindes mit.

Bei der Anmeldung zur Eheschließung dürfen die vorgenannten Unterlagen nicht älter als 6 Monate sein


Unser Tipp
Namensrecht
Bereits vor der Anmeldung zur Eheschließung sollten Sie sich Gedanken machen, welchen Namen Sie künftig führen wollen. Eine wichtige Entscheidung. Bedeutet dies doch, dass Sie diesen Namen meist bis ans Ende Ihres Lebens tragen.
Der Gesetzgeber lässt viele Möglichkeiten zu. Fragen Sie ganz einfach bei Ihrem Standesamt nach und Sie erhalten Ihre ganz persönlichen Informationen.

Trauzeugen
Zeugen werden im Standesamt nicht mehr gebraucht. Nach wie vor können Sie aber gern nach altem Brauch Trauzeugen mitbringen.


Weitere Informationen
Frau Rank Telefon 09947/9408-13 oder 9408-0
margit.rank[at]neukirchen.bayern