bayerischer wald 

Neue Sonderausstellung

Im Wallfahrtsmuseum eröffnet die Sonderausstellung "Ausflug in den Böhmerwald".
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Baumann Ludwig ist Ehrenbürger

Der gebürtige Neukirchener,  Ludwig Baumann, ist in einem Festakt am vergangen Freitag, den 20.11.2009 zum Ehrenbürger von Neukirchen b.Hl.Blut ernannt worden.
Der 70jährige Heimatforscher ist in vielfältiger Weise für Neukirchen b.Hl.Blut tätig. So betreut er u. a. das Archiv des Klosters, die Klosterbibiliothek und hat erst vor kurzem den umfangreichen Doppelband "Bürger und ihre Häuser" von Neukirchen b.Hl.Blut veröffentlicht.
Ausführlicher Bericht folgt.

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Egid Hofmann wird Ehrenbürger

Egid Hofmann wird EhrenbürgerAm Donnerstag, den 28. Mai 2009 wurde in einem feierlichen Festakt im "Haus zur Aussaat" der ehem. Bürgermeister von Neukirchen b.Hl.Blut zum Ehrenbürger ernannt.

Unser Bild zeigt Ulrich Neumeyer, 3. Bürgermeister, Ehrenbürger Egid Hofmann, Josef Berlinger, 1. Bürgermeister und Markus Müller, 2. Bürgermeister (v.l.n.r) bei der Übergabe der Ehrenurkunde.

Nachfolgend finden Sie in Auszügen den Urkundstext:

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Familienfreundlichkeit in Neukirchen b.Hl.Blut - Bündnis für Familie im Lkr. Cham

Kommunaler Ansprechpartner/-partnerin für Familien gesucht

Die Belange der Familien sollen in Zukunft noch stärker in den Mittelpunkt des Handelns rücken. Der Neukirchener Ansprechpartner/-partnerin wird zusammen mit den Nachbarkommunen in Koordination durch den Landkreis Cham sich zukünftig dafür engagieren, dass Familien ein lebenswertes Umfeld haben, Kinder und Jugendliche eine gute Ausbildung in Schule und Beruf erhalten und Beruf und Familie sich gut miteinander vereinbaren lassen.

Wer aus unserem Ort Erfahrung im Aktionsfeld Familie hat oder darin besonderes Interesse zeigt und sich bei dem Projekt einbringen möchte soll sich bitte beim Markt Neukirchen b.Hl.Blut melden. Sie können auch persönlich vorbei kommen um sich näher zu informieren oder eine This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.senden.

 

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Hundesteuer - Erinnerung an die Meldepflicht

Nach unserer derzeit gültigen Hundesteuersatzung sind alle Hunde, die älter als 4 Monate sind, unverzüglich vom Hundehalter bei der Gemeinde anzumelden. In der letzten Zeit häufen sich allerdings wieder Hinweise aus der Bevölkerung, dass manche Hundehalter ihre Meldepflicht nicht erfüllen. Dies ist kein „Kavaliersdelikt“, sondern erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung, die nach Art. 16 KAG (Kommunalabgabengesetz) mit Geldbuße bis zu 5.000 € belegt werden kann.

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