bayerischer wald 

Festveranstaltungen - Regelungen zum Jugendschutz

Im Dezember 2007 hatten sich die Bürgermeister im Landkreis Cham aufgrund wiederholter Vorfälle von Alkoholmissbrauch zusammengeschlossen und eine Vereinbarung zur Eindämmung von Alkoholausschank an Jugendliche unterzeichnet.

Von den Festveranstalter -überwiegend Vereine- müssen deshalb einige Auflagen beachtet werden (siehe angehängte Datei).

Es wird nochmals daran erinnert, dass der Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (Schankerlaubnis) mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vollständig ausgefüllt und ordnungsgemäß eingericht werden muss (Link: Antrag auf Gaststättenerlaubnis).

 

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