Hundesteuer - Erinnerung an die Meldepflicht

Written by P. Staudacher on . Posted in Rathaus Aktuell

Nach unserer derzeit gültigen Hundesteuersatzung sind alle Hunde, die älter als 4 Monate sind, unverzüglich vom Hundehalter bei der Gemeinde anzumelden. In der letzten Zeit häufen sich allerdings wieder Hinweise aus der Bevölkerung, dass manche Hundehalter ihre Meldepflicht nicht erfüllen. Dies ist kein „Kavaliersdelikt“, sondern erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung, die nach Art. 16 KAG (Kommunalabgabengesetz) mit Geldbuße bis zu 5.000 € belegt werden kann.

Im Sinne der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen werden wir deshalb künftig verstärkt darauf achten, ob die Hunde in unserem Gemeindegebiet ihre Steuermarke tragen. Alle Hundebesitzer, die es bisher versäumt haben, ihren Hund anzumelden, werden daher aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Die Anmeldung Ihres Hundes kann im Bürgerbüro des Rathauses, Tel. 09947/9408-0 erfolgen. Das nötige Anmeldeformular steht auch auf unserer Internetseite www.neukirchen-online.de zum Herunterladen bereit.

Für jeden angemeldeten Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, welche der Hund am Halsband zu tragen hat. Dies hat auch den Vorteil, dass der Hundebesitzer nach dem Ausbüchsen des Vierbeiners schnell ausfindig gemacht werden kann. Bei Verlust der Hundesteuermarke wird eine Ersatzmarke ausgegeben. Die Hundesteuer beträgt 15,00 € für jeden Hund. Eine Ermäßigung ist unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Hundehaltung in Einöden) möglich. Bitte vergessen Sie auch nicht, Ihren Hund wieder bei der Gemeindeverwaltung abzumelden, falls sich dieser nicht mehr in Ihrem Besitz befindet oder nicht mehr am Leben ist, da Ihnen ansonsten nur unnötig die Hundesteuer in Rechnung gestellt wird.

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