Seit 1. August verschickt das Bundeszentralamt für Steuern an jeden Bundesbürger die neue „Persönliche Identifikationsnummer“. Diese Nummer dient der Identifizierung im Besteuerungsverfahren und wird dem Steuerpflichtigen dauerhaft zugeordnet. Das Identifikationsmerkmal besteht aus einer Ziffernfolge, die nicht aus anderen Daten über den Steuerpflichtigen gebildet oder abgeleitet werden darf. Es muss bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angegeben werden.
Die neue Nummer begleitet den Bundesbürger ein Leben lang; sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern auch an die Einwohnermeldeämter mitgeteilt und wandert somit auch bei einem Umzug des Bürgers innerhalb Deutschland mit. Für die Mitarbeiter der Finanzbehörden bringt die Einführung dieser Nummer etliche Erleichterungen. So ist es in Zukunft nicht mehr möglich, Einkünfte unentdeckt über verschiedene Lohnsteuerkarten laufen zu lassen, Nebeneinkünfte werden schneller entdeckt und Fehler bei der Steuererklärung leichter erfasst. Bei einem Umzug in den Bereich eines anderen Finanzamtes können die notwendigen Daten leichter nachvollzogen werden. Die Weitergabe der gesammelten Daten an Staatsanwaltschaft, Polizei oder Banken ist jedoch gesetzlich nicht vorgesehen.
Zugeteilt bekommt jeder Bundesbürger seine „persönliche Identifikationsnummer“ bereits bei der Geburt; außerdem wird sie noch 20 Jahre nach dem Tod weitergeführt.Die Versandaktion der Identifikationsnummern wird etwa drei Monate dauern. Die rund 130.000 Bewohner des Landkreises Cham dürften dabei zu den Letzten gehören, die Post vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen, da die Briefe in der Reihenfolge der Postleitzahlen versandt werden. Nach Erhalt der Nummer muss der Bürger diese vorerst nur sorgfältig aufbewahren, da für das kommende Jahr auf jedem Fall noch die alt bewährte Lohnsteuerkarte gilt, die die Marktgemeinde in diesem Jahr erstmals den Steuerpflichtigen direkt zustellt. Eltern sollten allerdings darauf bedacht sein, die Identifikationsnummern für den Nachwuchs sorgfältig aufzubewahren, da es bei den Kindern schließlich noch Jahre dauern kann oder wird, bis sie steuerpflichtig werden.