bayerischer wald 

GLASFASER für ALLE in Neukirchen b. Hl. Blut!

Je nach Wohnort gibt es unterschiedliche Anbieter.

Neutrale Beratung in Grundsatzfragen erhalten Sie beim Breitbandpate des Marktes Neukirchen b. Hl. Blut
Peter Staudacher, Tel. 09947 / 9408-12, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Breitband: Bekanntmachung Auswahlentscheidung

Bekanntmachung des Marktes Neukirchen b. Hl. Blut bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)

Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut beabsichtigt, mit der Amplus AG einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) zu schließen (vgl. Nr. 5.6 BbR).  

Bitte Zutreffendes ankreuzen:

   Am Auswahlverfahren haben sich   --    Bieter beteiligt.

x Am Auswahlverfahren haben nur zwei oder weniger Bieter teilgenommen. Das Bayerische Breitbandzentrum wurde daher gemäß Nr. 5.6 Abs. 2 BbR beteiligt.

Anhänge:
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Breitband: Ergebnis der Markterkundung

Als Anlage beigefügt ist das Ergebnis des Markterkundungsverfahrens welches vom 01.07.2014 bis 01.08.2014 durchgeführt wurde.
Anhänge:
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Breitband: Auswahlverfahren (Angebotsanforderung)

Der Markt Neukirchen b.Hl.Blut startet das Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines Netzes gem. Breitbandrichtlinie. Siehe hierzu das angefügte Dokument.
Anhänge:
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Breitbandausbau - Markterkundung

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass sechs Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Der Markt Neukirchen b. Hl. Blut hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt.

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Breitbandausbau - Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung

Der Markt Neukirchen b.Hl.Blut hat eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung und eine Bedarfsbefragung der Unternehmer gemäß §2 Abs. 1 Satz 1 UStG im jeweiligen Erschließungsgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.
Anhänge:
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