Bekanntmachung: Wasserschutzgebiet Eckwiese

Written by P. Staudacher on . Posted in Rathaus Aktuell

Die Hobo-Wasser GbR, vertreten durch den 1. Bgm. des Marktes Neukirchen b.Hl.Blut, hat beim Landratsamt Cham als zuständiger Wasserrechtsbehörde für das Entnehmen von Grundwasser für die öffentliche Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung des Sektor F, des gemeindlichen Berghauses Hohenbogen sowie des Berggasthauses Schönblick die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gem. § 8 WHG sowie für den Einzugsbereich der Quellen die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes nach § 51 Abs. 1 WHG, Art. 31 Abs. 2 BayWG beantragt.

Den vollständigen Bekanntmachungstext entnehmen Sie bitte der Anlage.

Die dazugehörigen Unterlagen finden Sie hier:

https://www.landkreis-cham.de/service-beratung/geoinformationen/geoservices/auslegungen/markt-neukirchen-bhlblut/

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