Die Hobo-Wasser GbR, vertreten durch den 1. Bgm. des Marktes Neukirchen b.Hl.Blut, hat beim Landratsamt Cham als zuständiger Wasserrechtsbehörde für das Entnehmen von Grundwasser für die öffentliche Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung des Sektor F, des gemeindlichen Berghauses Hohenbogen sowie des Berggasthauses Schönblick die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gem. § 8 WHG sowie für den Einzugsbereich der Quellen die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes nach § 51 Abs. 1 WHG, Art. 31 Abs. 2 BayWG beantragt.
Den vollständigen Bekanntmachungstext entnehmen Sie bitte der Anlage.
Die dazugehörigen Unterlagen finden Sie hier: